Dauergrabpflege
Ein Service der Friedhofsgärtner, der wachsenden Zuspruch genießt. Sei es aus zeitlichen Gründen, wegen der weiten Entfernung zum Grab, sei es aufgrund einer persönlichen Behinderung oder sei es aus Vorsorge für die Pflege der Grabstätte nach dem eigenen Tod. Immer mehr Bürger nutzen dieses individuelle Angebot. Es sorgt auch für klare Regelung bei Nachlassangelegenheiten und Testamenten.
Ein Dauergrabpflegevertrag ist dann gegeben, wenn zwischen dem Auftraggeber, einem Friedhofsgärtner und der Genossenschaft Aachener Friedhofsgärtner ein schriftlicher Vertrag über eine bestimmte Zeitdauer - mindestens für 5 Jahre - in der Regel für die gesamte Ruhefrist der Grabstätte abgeschlossen wird.
Die vertraglichen Sicherheiten
Der Dauergrabpflegevertrag enthält Angaben über die Grabstätte, die Laufzeit sowie die zu erbringenden Leistungen. Die Genossenschaft
Aachener Friedhofsgärtner, die auch sämtliche Zahlungen an uns vornimmt, verwaltet die jeweilige Vertragssumme, die als Einmalzahlung
bei Vertragsabschluss geleistet wird.
Die regelmäßige Kontrolle der Grabstätte übernimmt die Genossenschaft Aachener Friedhofsgärtner.
Wann soll die Grabpflege beginnen?
Der Beginn einer Grabpflege wird im Dauergrabpflegevertrag vereinbart. Entweder nach Vertragsabschluss oder nach dem Ableben des Auftraggebers.